Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Angel Hard GmbH
§ 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Angel Hard GmbH, im Folgenden kurz Angel Hard genannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen denselben Parteien, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Vereinbarung bedarf.
- Konkurrierende und/oder abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn und soweit Angel Hard diese schriftlich bestätigt und ausdrücklich auf die Geltung ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet hat. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Wird der Auftrag ohne Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir anderen Bestimmungen nicht widersprochen haben.
- Der Inhalt etwaiger, zwischen den Parteien getroffener Individualvereinbarungen bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
§ 2 – Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von Angel Hard sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Angel Hard in Textform (§ 126b BGB). Der Besteller ist mindestens vier Wochen an seine Bestellungen gebunden. Angel Hard kann die Bestellung innerhalb dieser Frist nach ihrer Wahl durch Zusenden einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware geliefert wird.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Der Umfang der von Angel Hard zu erbringenden Leistungen bemisst sich nach den dem Inhalt der Auftragsbestätigung von Angel Hard.
- Verkaufsangestellte von Angel Hard sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Angel Hard ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten
§ 3 – Lieferung
- Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Angel Hard in Offenbach am Main. Versand- und Transportkosten trägt der Besteller.
- Angel Hard ist berechtigt, Teillieferungen bzw. -leistungen auf eine Bestellung zu erbringen. Jede Teillieferung bzw. -leistung gilt dabei als selbständiges Rechtsgeschäft.
- Die Warenversendung erfolgt unversichert, falls nicht der Besteller ausdrücklich schriftlich den Abschluss einer Transportversicherung verlangt. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Transportkostenversicherung, so hat er die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
- Erfolgt die Abnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig, so steht Angel Hard das Recht zu, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 4 – Lieferfristen und Liefertermine
- Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Der Beginn der von Angel Hard angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen und Spezifikationen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, voraus. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn vereinbarte Vorauszahlungen bei Angel Hard eingegangen sind.
- Überschreitet Angel Hard die mit dem Besteller vereinbarte Lieferfrist, so ist der Besteller zunächst verpflichtet, Angel Hard eine angemessene Nachfrist in Textform von mindestens 4 Wochen zu setzen. Ist Angel Hard nicht in der Lage, diese Frist einzuhalten, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung stehen dem Besteller in diesem Falle nur zu, wenn Angel Hard vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, sowie dann, wenn der Besteller Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Angel Hard auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Angel Hard die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Angel Hard oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat Angel Hard auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Angel Hard, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Angel Hard von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Angel Hard nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt.
- Angel Hard ist berechtigt, die Lieferung der Waren bereits vor einem vereinbarten Liefertermin mit schuldbefreiender Wirkung zu erbringen.
- Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Angel Hard berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und entgangenem Gewinn, zu verlangen.
§ 5 – Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Besteller über, sobald die Warensendung an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Angel Hard verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch Angel Hard auf ihn über.
- Bei Annahmeverzug des Bestellers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in den Verzug der Annahme gerät.
§ 6 – Preise
- Soweit nicht anders angegeben, ist Angel Hard an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.
- Alle Lieferungen von Angel Hard erfolgen zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht vor, so gelten die am Tage des Versandes gültigen Listenpreise der Angel Hard, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht abweichend geregelt, gelten die Preise der Angel Hard „ab Werk“, ausschließlich Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, die jeweils gesondert berechnet werden. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in Euro (€), wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Angel Hard kann Voraus- und Abschlagszahlungen vom Besteller nach Maßgabe der Vereinbarungen der Auftragsbestätigung verlangen.
§ 7 – Zahlungen / Zahlungsbedingungen
- Rechnungen von Angel Hard sind vom Besteller ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Anderes gilt nur, soweit die Parteien eine anderweitige Vereinbarung zumindest in Textform getroffen haben. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit des Bestellers zuerst verrechnet, auch wenn die Leistungsbestimmung des Bestellers anders lautet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Zahlungsempfänger endgültig über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber und für Angel Hard kosten- und spesenfrei angenommen. Deren Ablehnung behält sich Angel Hard jedoch ausdrücklich vor.
- Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Angel Hard berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 247, 288 II BGB) als pauschalen Schadenersatz zu berechnen. Angel Hard kann jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Einer Mahnung bedarf es hierzu nicht. Der Besteller ist berechtigt, Angel Hard das Vorliegen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Angel Hard behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschäden jederzeit vor. Angel Hard ist berechtigt, weitere Lieferungen an den Besteller zurückzuhalten, bis fällige Rechnungsbeträge bei ihr eingegangen sind oder nach ihrer Wahl von sämtlichen oder einzelnen Lieferverträgen, die mit dem Besteller bestehen, zurücktreten. Befindet sich der Besteller mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen aus Geschäften mit Angel Hard in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
- Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich solcher Gegenforderungen zu, die von Angel Hard ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 – Factoring der Zahlungsansprüche
- Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131-137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die Angel Hard die gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller abgetreten hat. Auch das Vorbehaltseigentum gemäß nachfolgendem § 9 hat BWEAR an die VR Factoring GmbH übertragen.
- Zur Erfüllung des Factoring-Vertrages (Abtretung der Forderung und Übergabe des Debitorenmanagements durch Angel Hard) wird Angel Hard folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring GmbH weiterleiten:
a. Namen und Anschrift der Debitoren von Angel Hard;
b. Daten der Forderungen von Angel Hard gegenüber ihren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum);
c. ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten der Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung; - Die VR Factoring GmbH wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsdatenverarbeiter (IT- Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.). Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.
§ 9 – Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller sich aus der Geschäftsverbindung mit Angel Hard ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und etwaiger Schadenersatzansprüche Eigentum von Angel Hard. Der Besteller kann die Waren Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs unter der Bedingung weiter veräußern, dass er mit seinen Kunden ebenfalls Eigentumsvorbehalt analog den vorstehenden Regelungen vereinbart. Das Weiterveräußerungsrecht erlischt, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gegenüber Angel Hard gerät, und Angel Hard das Weiterveräußerungsrecht schriftlich widerruft.
- Die Verfügungsbefugnis des Erwerbers erlischt automatisch, wenn der Besteller seine Zahlungen gegenüber Angel Hard einstellt, oder über sein Vermögen ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet oder das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt ist.
- Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von Angel Hard, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seinen Kunden einschließlich aller Nebenforderungen in vollem Umfang an Angel Hard ab. Angel Hard nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen von Angel Hard ist der Besteller verpflichtet, Angel Hard unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von Angel Hard gegenüber dem Kunden des Bestellers erforderlich sind.
- Angel Hard wird die abgetretenen Forderungen solange nicht einziehen und den Kunden des Bestellers die Abtretungen solange nicht bekannt machen, wie der Besteller seinen Zahlungspflichten gegenüber Angel Hard nachkommt. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, Angel Hard auf Verlangen seine Drittschuldner sofort bekannt zu geben und diesen die Abtretung an Angel Hard anzuzeigen.
- Angel Hard verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungsrechte nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Besteller die zu sichernden Forderungen um mindestens 30 % übersteigt. Angel Hard ermächtigt den Besteller widerruflich, die ihr abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollumfänglich nachkommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert hat.
- Ohne Zustimmung von Angel Hard ist jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren zugunsten Dritter ausgeschlossen.
- Von Pfändungen oder Beschlagnahmen ist Angel Hard unter genauer Angabe des Pfandgläubigers nebst Adresse sofort zu benachrichtigen und der Pfandgläubiger ist vom Besteller auf das Eigentum von Angel Hard hinzuweisen.
- Im Falle eines bestehenden Antrages über die Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder bei Ablehnung eines solchen mangels Masse ist der Besteller verpflichtet, Angel Hard auf erste Anforderung die unbeschädigte Vorbehaltsware zurückzugeben. Angel Hard wird dem Besteller für zurückgenommene Vorbehaltsware den Erlös aus dem Rechnungsbetrag gutschreiben, den er bei bestmöglicher Verwertung erzielt.
- Zur Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Besteller bzw. Schuldner ist ein Verbraucher.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Angel Hard berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltware ganz oder teilweise zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Angel Hard bzw. im Widerruf von Inkassorechten kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. - Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller kein Eigentum an der/den neuen Sache/n. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für Angel Hard vorgenommen. Bei Verarbeitung mit ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erwirbt Angel Hard automatisch Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer zu dem Wert der übrigen, mitverarbeiteten Sachen.
- Ist bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware eine Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, überträgt der Besteller schon jetzt anteilsmäßig Miteigentum an der entstandenen Sache an Angel Hard. Angel Hard nimmt die Übertragung an.
- In allen Fällen der Verarbeitung oder Vermischung wird der Besteller das entstandene Miteigentum von Angel Hard unentgeltlich verwahren
- Sollten einzelne Regelungen des Eigentumsvorbehalts oder dieser gesamte § 9 unwirksam sein, so gilt ersatzweise die entsprechende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach den Einheitsbedingungen der Deutschen Textilwirtschaft in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 10 – Gewährleistung
- Für den Fall, dass der Besteller Unternehmer ist, leistet Angel Hard innerhalb eines Jahres nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass ihre Ware frei von Sachmängeln ist (§ 434 BGB). Wird die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, so entfällt jede Gewährleistung. Ist der Besteller Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Fristen für die Sachmängelhaftung.
- Beanstandungen der Ware sind Angel Hard unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bekannt zu geben. Für die Rechtzeitigkeit der Bekanntgabe ist der Eingang bei Angel Hard maßgeblich. Hat der Besteller begonnen, die gelieferte Ware zu verarbeiten oder sonst zu verändern, so ist jede Beanstandung der Ware ausgeschlossen.
- Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare, Abweichungen in Qualität, Farbe, Größenangabe, Gewicht, Ausrüstung und Design gelten als vertragsgemäß können nicht beanstandet werden.
- Im Falle berechtigter Beanstandungen hat Angel Hard nach ihrer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von drei Wochen nach Rückerhalt der beanstandeten Ware (Nacherfüllung).
- Ist Angel Hard zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Angel Hard zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung der Gegenleistung verlangen.
- Soweit sich nachstehend nicht Gegenteiliges ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Angel Hard haftet nur dann für die von ihr zu vertretenden Schäden, soweit ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, doch ist diese Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet Angel Hard nur für Schäden, die der Besteller wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend macht. Der vorstehende Haftungssausschluss gilt ferner dann nicht, wenn Angel Hard schriftlich eine Garantie für die Sache übernommen hat (§ 444 BGB). Allerdings haftet Angel Hard bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen Angel Hard stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
§ 11 – Motive
- Allein der Besteller trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung der von Angel Hard bezogenen Stick- oder Druckmotive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich vorher etwas anderes mit Angel Hard vereinbart wurde. Insbesondere haftet Angel Hard nicht dafür, dass die Verwendung solcher Motive keine Rechte Dritter verletzt. Der Besteller stellt Angel Hard insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 – Rechte an Stickprogrammen
- Das von Angel Hard im Rahmen der Fertigung hergestellte Stickprogramm bleibt Eigentum von Angel Hard und kann vom Besteller nicht herausverlangt werden. Es ist nicht von dem Kaufgeschäft umfasst.
§ 13 – Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung
- Erfüllungsort für von Angel Hard getätigte Lieferungen ist Offenbach am Main.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Gesellschaft oder Frankfurt am Main. Dies gilt nur, soweit die Vereinbarung eines Gerichtsstands gesetzlich zulässig ist.
§ 14 – Schlussbestimmungen
- Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende, zulässige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke.